Die Anwendung einer Brandschutzverglasung der jeweiligen Feuerwiderstandsklasse EI [ F ] oder E [ G ] bzw. EW muss der Gefährdung, die im Brandfall von einem Gebäude für Bewohner / Nutzer und Nachbarschaft / Umwelt ausgeht, Rechnung tragen. Sie ist abhängig z.B. von der Raumnutzung, der Brandlast, der Gefahr der Brandübertragung und weiteren Gefahrenmomenten.
Brandschutzverglasungen der Feuerwiderstands-klasse EI [ F ] Die Anwendung von EI - Brandschutzverglasungen ist überall dort zulässig, wo nach gültigem Bau- bzw. Bauordnungsrecht feuerhemmende, hochfeuerhemmende oder feuerbeständige Bauteile im Bauwerk gefordert werden.
EI – Brandschutzverglasungen verhindern durch ihre raumabschließende Funktion den Durchtritt von Rauchgasen und Flammen. Außerdem begrenzen sie den Durchtritt von Wärmestrahlung soweit, dass die Erhöhung der Oberflächentemperatur der Brandschutzverglasung auf der dem Feuer abgewandten Seite im Mittel um nicht mehr als 140 K bzw. 180 K als größter Einzelwert überschritten wird. Brandschutzverglasungen mit Verkehrslast dürfen im Brandfall nicht unter ihrer Eigenlast zusammenbrechen.